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07.01.2012 22:37 von Veteranenverband Bund Deutscher Veteranen
Das sogenannte "Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz" ist seit dem 13. Dezember 2011 gültig - eine entscheidende Verbesserung für alle Einsatzgeschädigten und die Hinterbliebenen der gefallenen Kameraden - und nach langem und mühsamem Einsatz durch den Bund Deutscher Veteranen ein bedeutender Erfolg unserer eigenen politischen Arbeit.
(vereinfachte Darstellung)
Das Gesetz ist am 12. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und dadurch "am Tag nach der Verkündigung", also ab dem 13. Dezember gültilg.
Zu finden ist das Gesetz unter dem formell korrekten Namen: Gesetz zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz - EinsatzVVerbG).
Hier der Link zum Gesetzblatt...
Die Versorgungsgesetze für Soldatinnen und Soldaten werden immer wieder neu angepasst. Hierzu muss aber zunächst ein Bedarf festgestellt werden. Nach den letzten Änderungen aus den Jahren 2002 und 2007 vertraten viele Politiker die Meinung, die Gesetzeslage sei hinreichend.
Die Bundeswehr selbst betonte zudem jahrelang, man brauche keine neuen Gesetze, die bestehenden gesetzlichen Regelungen würden vollkommen ausreichen.
Die wenigen Betroffenen, die den Mut und die Kraft hatten, auf Mängel hinzuweisen, wurden daher nicht gehört. Vor allem unser Kooperationspartner im Bund Deutscher Veteranen, die Deutsche Kriegsopferfürsorge (DKOF) hat sich seit 2009 aber vehement dafür eingesetzt, Verbesserungen zu erzielen. Wir warben in der Bundeswehr und in der Politik mit Argumenten für bessere Regelungen, wurden aber zunächst nicht gehört.
Wir machten uns auf den Weg nach Berlin - zusammen mit einem betroffenen Soldaten. Er war in Afghanistan schwer verwundet worden, aber die Explosion hatte sich nicht an den Stichtag gehalten, den der Deutsche Bundestag zuvor festgelegt hatte: Die Schutzzeit für eine Weiterverwendung bei der Bundeswehr galt nur für Einsatzgeschädigte ab Dezmber 2002. Unser Kamerad war einige Monate zu früh explodiert!
Das Gespräch konnte keinen Durchbruch bringen, der Staatssekretär hatte plötzlich andere wichtige Termine und erschien nicht.
Ein anderer Kamerad - gleiches Schicksal - klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen die ungerechte Lösung. Klage abgewiesen - keine Revision erlaubt. Begründung: Der Gesetzgeber wollte diesen Stichtag, das Gesetz ist in seinem Fall richtig angewandt worden, also besteht für das Gericht kein Handlungsbedarf.
Wir klopften an die Türen der Politiker, baten um Gesprächstermine. Nachdem wir weder bei der Bundeswehr noch vor Gericht weiter kamen, wussten wir, dass nur der Gesetzgeber selbst eine Änderung herbeiführen konnte.
Das erste Gespräch mit einem Bundestagsabgeordneten fand in der Cafeteria des Bundestages statt. Dauer: 15 Minuten, darin enthalten: Austausch von Visitenkarten, kurze Vorstellung, Bestellung des Kaffees. Der Pausentisch war so klein, dass wir kaum Platz hatten, unser Positionspapier dem Abgeordneten auf den Tisch zu legen. Er versprach uns aber, es zu lesen - Pause beendet - er müsse wieder in den Plenarsaal.
Mit der Zeit gelang es uns - begleitet durch konsequente Medienarbeit - mit allen Fraktionen des Deutschen Bundestages immer wieder Einzelgespräche zu führen, zum Teil saßen wir stundenlang bei Abgeordneten in Gesprächen.
Das Parlament forderte schließlich im Oktober 2010 die Bundesregierung auf, ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen.
Hier der Link zum Antrag des Deutschen Bundestages...
Aber es hat ein weiteres Jahr gedauert, bis das Bundesministerium der Verteidigung einen ersten Entwurf dieses Gesetzes ausgearbeitet hatte.
Und wieder mussten wir feststellen, wie schwierig uns eine Interessenvertretung gemacht werden sollte. Wir versuchten, aus der Fachabteilung des Ministeriums diesen neuen Gesetzentwurf zu erhalten, um zu bewerten, welche Forderungen aus Sicht der Betroffenen darin enthalten seien und welche nicht. Aber der Gesetzentwurf wurde uns nicht übergeben - wir hätten kein Recht dazu ihn zu lesen und seien keine offizelle Interessenvertretung. Das Ministerium verweigerte uns das Papier!
Wieder gaben wir nicht auf, besorgten uns diesen Entwurf auf einem anderen Weg. Nach erster Bewertung stellten wir zwar wesentliche Verbesserungen fest, entdeckten aber Lücken: keine Absenkung von 50 auf 30% Grad der Schädigung, um in die Schutzzeit einer Weiterbeschäftigung zu gelangen, keine Beweislastumkehr uvm.
Schließlich wurde uns die Ehre zuteil, am 17. Okotber 2011 in einer Expertenanhörung im Verteidigungsausschuss unsere Positionen ausführlich darzulegen. Obgleich wir zuvor mehr als einmal als Interessenvertretung nicht akzeptiert waren, luden uns nun die Fachpolitiker in die Anhörung.
Das Wortprotokoll des Deutschen Bundestages hierzu lesen Sie hier...
(Hier finden Sie ab Seite 61 auch unser Positionspapier)
Wie dieses alte Sprichwort treffend bemerkt: Wenn ein Vorhaben gelingt, möchten auf einmal viele daran beteiligt gewesen sein. Tatsächlich ist es so, dass dieses neue Gesetz durch viele vernünftige Menschen auf den Weg gebracht wurde. Im Gegensatz zu anderen behaupten wir aber nicht, dass wir dies alleine bewirkt haben, doch unseren Anteil daran brauchen wir n aller Bescheidenheit nicht zu verstecken: Für uns war das ein großer Erfolg, und wir haben daran maßgeblich mitgewirkt.
Unser Dank gilt den vielen engagierten Fachpolitikern im Verteidigungsausschuss, Frauen und Männern in allen Fraktionen, die zum Teil innerhalb ihrer eigenen Partei gegen Widerstände um Unterstützung für dieses Gesetz werben mussten. Ohne diese motivierten Abgeordneten wäre das Vorhaben nicht gelungen.
Wir danken auch dem Deutschen Bundeswehrverband, der als größter Interessenverband unsere Positionen tatkräftig im politischen Raum unterstützt hat.
Vor allem aber danken wir den zahlreichen Betroffenen, dass sie den Mut und die Kraft gefunden haben, nicht nachzulassen, mit ihren Einzelschicksalen durch enge Zusammenarbeit mit uns und den Medien den Weg dafür zu bereiten, dieses Gesetz mit auf den Weg zu bringen.
Sehr ärgerlich empfinden wir die teilweise unzutreffende Darstellung in vielen Medien, dass dieses neue Gesetz nun mit allen Regelungen rückwirkend ab 1992 gelten solle. Dies ist falsch!
Wir geben zu, die Materie ist kompliziert und kaum zu durchdringen. Tatsache ist jedoch, dass selbst die Deutsche Presseagentur, ebenso wie viele TV-Berichte, gemeldet haben, die Erhöhung der Einmalentschädigung auf 150.000 Euro würde für alle schwer geschädigten Einsatzsoldaten ab 1992 gelten.
Ein Beispiel hierzu: Siehe Artikel...
Die Erhöhungen der Beträge (Einmalentschädigung, Ausgleichszahlungen usw.) sind jedoch erst mit dem neuen Gesetz in Kraft getreten. Lediglich der Stichtag für das Einsatzweiterverwendungsgesetz ist auf 1992 zurückdatiert worden, aber nicht die Erhöhung der o.a. Zahlungen!
Wir haben bereits in unserem o.a. Poitionspapier auf diese neue Ungerechtigkeit hingewiesen (übrigens als einzige Interessenvertretung!). Gerade durch die Expertenanhörung im Verteidigungsausschuss am 17. Oktober 2011 konnten wir bei den Fachpolitikern mit unseren Argumenten viel Verständnis erzeugen.
Völlig unbeachtet von den Medien, der Öffentlichkeit und der Bundeswehr haben wir dadurch erreicht, dass diese Ungerechtigkeit nun doch noch behoben werden soll: Im Rahmen eines anderen großen Gesetzesvorhabens, dem Reformbegleitgesetz, welches derzeit nur als Entwurf vorliegt.
Dieses neue Gesetz soll in den nächsten Monaten durch den Bundestag beschlossen und sodann verkündet werden. Im jetzigen Entwurf steht nun, dass die o.a. Entschädigungszahlungen zumindest ab dem 1. Dezember 2002 rückwirkend für die Hinterbliebenden und schwer Einsatzgeschädigten ebenfalls erhöht werden sollen.
Lesen Sie diesen Entwurf hier...
(die wichtigsten Stellen zum Stichtag und der Neuregelung haben wir für Sie gelb markiert - lesen Sie bis zum Schluss!)
Für uns als Bund Deutscher Veteranen ist das eine herausragende Bestätigung, dass es sich lohnt, nachhaltig für die Interessen von Veteranen einzutreten.
Unseren Kooperationspartnern, die sich direkt für betroffene Veteranen und Hinterbliebene einsetzen, sei Dank!
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Kommentar von Gundalf | 06.03.2012
Hi,
Danke für die Antwort. Ich möchte mich echt nicht beklagen, mir geht es gut , habe auch kein PTSS oder wie auch immer das jetzt heißt ;0) - mit der Pension und Rente vom Rahenvertrag komme ich zurecht. Aber die Auszahlung der Entschädigung erst zum DzE war ein Grund für mich zu gehen, obwohl mir damals 2005 schon angeboten wurde zu bleiben. Andererseits gebe ich hier mal zu bedenken, das selbst die Erhöhung auf 150000 auch nicht die Welt ist. Ich hatte gerade ein Haus gebaut und wollte den Großteil in Eigenleistung bewerkstelligen. Das ging natürlich nicht mehr , also gib ein Großteil des Geldes dafür drauf. Außerdem kennt ich einen Kameraden der Irish Ranger dem es ähnlich erging im Kongo - der bekam aber sofort 500000 und ist ohne großes Gemache in der Einheit geblieben - nur mal so am Rande.
Also an alle Betroffenen - Kopf hoch
Gruß , Gundalf
Kommentar von Gundalf | 03.03.2012
Hi an alle Betroffenen,
Gibt es denn schon Infos wann das Ganze im Bundestag beschnagelt wird ?
Antwort von Veteranenverband Bund Deutscher Veteranen
@ Gundalf:
Soll in den nächsten Wochen geschehen und bis zum Sommerpause abgeschlossen sein. Der Bundestag hat seine letzte Sitzungswoche vor dieser Pause vom 25.06. - 29. Juni 2012, bis dahin sollte also alles beschlossen sein. Wann genau 1. und 2./3. Lesung des neuen Gesetzes sein sollen steht noch nicht fest.
Wir bleiben da am Ball und werden weiter berichten. Zur Zeit informieren wir noch einmal alle Fraktionen des Bundestages über die Punkte, die aus unserer Sicht noch offen sind bzw. zu verbessern, damit die bis zur Entscheidung noch eingebaut werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BDV-Team
Kommentar von Bettina | 19.01.2012
Fraglich bleibt, trotz vieler Fortschritte, welche Möglichkeiten für die Nichtdiagnostizierten Fälle (aus der Dunkelziffer der PTBS-Fälle) im Nachhinein bestehen wird. Als quasi keine Anlaufstellen in der richtigen Weise auf das Seelenleid eingehen konnten oder die Scham und Angst zu groß waren. Die entstandenen privaten familiären Folgen, emotional wie wirtschaftlich, sind enorm!!!
Kommentar von Bernd Frriedlein | 09.01.2012
Dies ist ein Durchbruch und Verdienst des BDV, einfach nur Klasse. 01.07.1992 gibt vielen Betroffenen Luft. Jetzt noch Durchlaufzeiten bei Anträgen reduzieren und BZUR-Kameraden/Hinterbliebene einbinden, in welcher Form auch immer von der - mit Verlaub - Wirkung der "Jungen" - teilhaben zu lassen, wäre ein weiterer Schritt.
Beste Grüße, in Achtung und Respekt
Bernd Friedlein