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Gelbe Schleife Solidarität

Neues Jahr - Neues Gesetz: BDV erstreitet verbesserte Einsatzversorgung

07.01.2012 22:37 von Veteranenverband Bund Deutscher Veteranen

Es war ein zähes Ringen, aber es ist vollbracht: Ein neues Gesetz verbessert ab 2012 die Versorgung von Veteranen erheblich!

Neues Gesetz ist da!

Das sogenannte "Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz" ist seit dem 13. Dezember 2011 gültig - eine entscheidende Verbesserung für alle Einsatzgeschädigten und die Hinterbliebenen der gefallenen Kameraden - und nach langem und mühsamem Einsatz durch den Bund Deutscher Veteranen ein bedeutender Erfolg unserer eigenen politischen Arbeit.

Welche konkreten Verbesserungen bringt das neue Gesetz?

(vereinfachte Darstellung)

  • Die einmalige Entschädigung für alle Soldaten wird von 80.000 auf 150.000 Euro erhöht.
  • Die einmalige Entschädigung wird auch für Angehörige erhöht (z.B. für Hinterbliebene von 60.000 auf 100.000 Euro).
  • Die Ausgleichszahlungen für Soldaten auf Zeit oder Reservisten werden verdoppelt: Der Sockelbetrag steigt von 15.000 auf 30.000 Euro, die Erhöhungsbeiträge werden ebenfalls verdoppelt (auf 6.000 Euro pro Dienstjahr).
  • Wegfall des Stichtages für eine Weiterverwendung bei der Bundeswehr bei einer Einsatzschädigung (bisher nur möglich bei Einsatzschädigung ab dem 1. Dezember 2002 - jetzt ab 1. Juli 1992).
  • Schutzzeit und Weiterverwendung bei der Bundeswehr ab einem Grad der Schädigung von 30% (bisher nur ab 50% möglich).
  • Für Hinterbliebene von im Einsatz getöteten Soldaten auf Zeit oder Reservisten wird die qualifizierte Unfallhinterbliebenenversorgung gewährt, d.h. sie werden nicht mehr schlechter gestellt, als die Hinterbliebenen von Berufssoldaten.
  • Die Einsatzzeiten werden bei Berufssoldaten doppelt auf die Rente (ruhegehaltsfähige Dienstbezüge) angerechnet, sofern die Soldatin oder der Soldat mindestens 180 Tage in Einsätzen gedient hat, für alle übrigen Nicht-Berufssoldaten gelten ebenso Verbesserungen (Zuschläge an Entgeltpunkten).
  • Übernahme der Lebensversicherung auch bei Hauskredit und Kriegsklausel für die Hinterbliebenen, auch wenn die Versicherung zur Finanzierung der Immobilie an die Bank abgetreten wurde.
  • Beweiserleichterung im Verfahren um Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung.

Wo finde ich das Gesetz im genauen Wortlaut?

Das Gesetz ist am 12. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und dadurch "am Tag nach der Verkündigung", also ab dem 13. Dezember gültilg.

Zu finden ist das Gesetz unter dem formell korrekten Namen: Gesetz zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz - EinsatzVVerbG).

Hier der Link zum Gesetzblatt...

Was war so schwierig daran, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen?

Die Versorgungsgesetze für Soldatinnen und Soldaten werden immer wieder neu angepasst. Hierzu muss aber zunächst ein Bedarf festgestellt werden. Nach den letzten Änderungen aus den Jahren 2002 und 2007 vertraten viele Politiker die Meinung, die Gesetzeslage sei hinreichend.

Die Bundeswehr selbst betonte zudem jahrelang, man brauche keine neuen Gesetze, die bestehenden gesetzlichen Regelungen würden vollkommen ausreichen.

Die wenigen Betroffenen, die den Mut und die Kraft hatten, auf Mängel hinzuweisen, wurden daher nicht gehört. Vor allem unser Kooperationspartner im Bund Deutscher Veteranen, die Deutsche Kriegsopferfürsorge (DKOF) hat sich seit 2009 aber vehement dafür eingesetzt, Verbesserungen zu erzielen. Wir warben in der Bundeswehr und in der Politik mit Argumenten für bessere Regelungen, wurden aber zunächst nicht gehört.

Von der Kaffeepause bis zur Expertenanhörung - der steinige Weg als Interessenvertretung

Wir machten uns auf den Weg nach Berlin - zusammen mit einem betroffenen Soldaten. Er war in Afghanistan schwer verwundet worden, aber die Explosion hatte sich nicht an den Stichtag gehalten, den der Deutsche Bundestag zuvor festgelegt hatte: Die Schutzzeit für eine Weiterverwendung bei der Bundeswehr galt nur für Einsatzgeschädigte ab Dezmber 2002. Unser Kamerad war einige Monate zu früh explodiert!

Das Gespräch konnte keinen Durchbruch bringen, der Staatssekretär hatte plötzlich andere wichtige Termine und erschien nicht.

Ein anderer Kamerad - gleiches Schicksal - klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen die ungerechte Lösung. Klage abgewiesen - keine Revision erlaubt. Begründung: Der Gesetzgeber wollte diesen Stichtag, das Gesetz ist in seinem Fall richtig angewandt worden, also besteht für das Gericht kein Handlungsbedarf.

Wir klopften an die Türen der Politiker, baten um Gesprächstermine. Nachdem wir weder bei der Bundeswehr noch vor Gericht weiter kamen, wussten wir, dass nur der Gesetzgeber selbst eine Änderung herbeiführen konnte.

Das erste Gespräch mit einem Bundestagsabgeordneten fand in der Cafeteria des Bundestages statt. Dauer: 15 Minuten, darin enthalten: Austausch von Visitenkarten, kurze Vorstellung, Bestellung des Kaffees. Der Pausentisch war so klein, dass wir kaum Platz hatten, unser Positionspapier dem Abgeordneten auf den Tisch zu legen. Er versprach uns aber, es zu lesen - Pause beendet - er müsse wieder in den Plenarsaal.

Mit der Zeit gelang es uns - begleitet durch konsequente Medienarbeit - mit allen Fraktionen des Deutschen Bundestages immer wieder Einzelgespräche zu führen, zum Teil saßen wir stundenlang bei Abgeordneten in Gesprächen.

Das Parlament forderte schließlich im Oktober 2010 die Bundesregierung auf, ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen.

Hier der Link zum Antrag des Deutschen Bundestages...

Aber es hat ein weiteres Jahr gedauert, bis das Bundesministerium der Verteidigung einen ersten Entwurf dieses Gesetzes ausgearbeitet hatte.

Und wieder mussten wir feststellen, wie schwierig uns eine Interessenvertretung gemacht werden sollte. Wir versuchten, aus der Fachabteilung des Ministeriums diesen neuen Gesetzentwurf zu erhalten, um zu bewerten, welche Forderungen aus Sicht der Betroffenen darin enthalten seien und welche nicht. Aber der Gesetzentwurf wurde uns nicht übergeben - wir hätten kein Recht dazu ihn zu lesen und seien keine offizelle Interessenvertretung. Das Ministerium verweigerte uns das Papier!

Wieder gaben wir nicht auf, besorgten uns diesen Entwurf auf einem anderen Weg. Nach erster Bewertung stellten wir zwar wesentliche Verbesserungen fest, entdeckten aber Lücken: keine Absenkung von 50 auf 30% Grad der Schädigung, um in die Schutzzeit einer Weiterbeschäftigung zu gelangen, keine Beweislastumkehr uvm.

Schließlich wurde uns die Ehre zuteil, am 17. Okotber 2011 in einer Expertenanhörung im Verteidigungsausschuss unsere Positionen ausführlich darzulegen. Obgleich wir zuvor mehr als einmal als Interessenvertretung nicht akzeptiert waren, luden uns nun die Fachpolitiker in die Anhörung.

Das Wortprotokoll des Deutschen Bundestages hierzu lesen Sie hier...

(Hier finden Sie ab Seite 61 auch unser Positionspapier)

Der Erfolg hat viele Väter, der Misserfolg bleibt ein Waisenkind

Wie dieses alte Sprichwort treffend bemerkt: Wenn ein Vorhaben gelingt, möchten auf einmal viele daran beteiligt gewesen sein. Tatsächlich ist es so, dass dieses neue Gesetz durch viele vernünftige Menschen auf den Weg gebracht wurde. Im Gegensatz zu anderen behaupten wir aber nicht, dass wir dies alleine bewirkt haben, doch unseren Anteil daran brauchen wir n aller Bescheidenheit nicht zu verstecken: Für uns war das ein großer Erfolg, und wir haben daran maßgeblich mitgewirkt.

Unser Dank gilt den vielen engagierten Fachpolitikern im Verteidigungsausschuss, Frauen und Männern in allen Fraktionen, die zum Teil innerhalb ihrer eigenen Partei gegen Widerstände um Unterstützung für dieses Gesetz werben mussten. Ohne diese motivierten Abgeordneten wäre das Vorhaben nicht gelungen.

Wir danken auch dem Deutschen Bundeswehrverband, der als größter Interessenverband unsere Positionen tatkräftig im politischen Raum unterstützt hat.

Vor allem aber danken wir den zahlreichen Betroffenen, dass sie den Mut und die Kraft gefunden haben, nicht nachzulassen, mit ihren Einzelschicksalen durch enge Zusammenarbeit mit uns und den Medien den Weg dafür zu bereiten, dieses Gesetz mit auf den Weg zu bringen.

1992: Stichtag oder nicht? Die falsche Darstellung in den Medien

Sehr ärgerlich empfinden wir die teilweise unzutreffende Darstellung in vielen Medien, dass dieses neue Gesetz nun mit allen Regelungen rückwirkend ab 1992 gelten solle. Dies ist falsch!

Wir geben zu, die Materie ist kompliziert und kaum zu durchdringen. Tatsache ist jedoch, dass selbst die Deutsche Presseagentur, ebenso wie viele TV-Berichte, gemeldet haben, die Erhöhung der Einmalentschädigung auf 150.000 Euro würde für alle schwer geschädigten Einsatzsoldaten ab 1992 gelten.

Ein Beispiel hierzu: Siehe Artikel...

Die Erhöhungen der Beträge (Einmalentschädigung, Ausgleichszahlungen usw.) sind jedoch erst mit dem neuen Gesetz in Kraft getreten. Lediglich der Stichtag für das Einsatzweiterverwendungsgesetz ist auf 1992 zurückdatiert worden, aber nicht die Erhöhung der o.a. Zahlungen!

Ungerechtigkeit bleibt: Der neue Stichtag muss weg!

Wir haben bereits in unserem o.a. Poitionspapier auf diese neue Ungerechtigkeit hingewiesen (übrigens als einzige Interessenvertretung!). Gerade durch die Expertenanhörung im Verteidigungsausschuss am 17. Oktober 2011 konnten wir bei den Fachpolitikern mit unseren Argumenten viel Verständnis erzeugen.

Unsere Arbeit hat Erfolg - wir sind auch hier auf einem guten Weg

Völlig unbeachtet von den Medien, der Öffentlichkeit und der Bundeswehr haben wir dadurch erreicht, dass diese Ungerechtigkeit nun doch noch behoben werden soll: Im Rahmen eines anderen großen Gesetzesvorhabens, dem Reformbegleitgesetz, welches derzeit nur als Entwurf vorliegt.

Dieses neue Gesetz soll in den nächsten Monaten durch den Bundestag beschlossen und sodann verkündet werden. Im jetzigen Entwurf steht nun, dass die o.a. Entschädigungszahlungen zumindest ab dem 1. Dezember 2002 rückwirkend für die Hinterbliebenden und schwer Einsatzgeschädigten ebenfalls erhöht werden sollen.

Lesen Sie diesen Entwurf hier...

(die wichtigsten Stellen zum Stichtag und der Neuregelung haben wir für Sie gelb markiert - lesen Sie bis zum Schluss!)

Für uns als Bund Deutscher Veteranen ist das eine herausragende Bestätigung, dass es sich lohnt, nachhaltig für die Interessen von Veteranen einzutreten.

Nach ersten Berechnungen haben wir auf diesem Wege Mehrzahlungen von 4 Millionen Euro an Betroffene erwirkt!

Unseren Kooperationspartnern, die sich direkt für betroffene Veteranen und Hinterbliebene einsetzen, sei Dank!

  • der Deutschen Kriegsopferfürsorge - die Wehrdienstbeschädigte begleitet und ihnen hilft
  • der Organisation "Du bist nicht alleine" - die sich um Hinterbliebene kümmert
  • der Oberst Schöttler-Versehrten-Stiftung - die versehrten Kameraden hilft

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Kommentar von Gundalf | 06.03.2012

Hi,

Danke für die Antwort. Ich möchte mich echt nicht beklagen, mir geht es gut , habe auch kein PTSS oder wie auch immer das jetzt heißt ;0) - mit der Pension und Rente vom Rahenvertrag komme ich zurecht. Aber die Auszahlung der Entschädigung erst zum DzE war ein Grund für mich zu gehen, obwohl mir damals 2005 schon angeboten wurde zu bleiben. Andererseits gebe ich hier mal zu bedenken, das selbst die Erhöhung auf 150000 auch nicht die Welt ist. Ich hatte gerade ein Haus gebaut und wollte den Großteil in Eigenleistung bewerkstelligen. Das ging natürlich nicht mehr , also gib ein Großteil des Geldes dafür drauf. Außerdem kennt ich einen Kameraden der Irish Ranger dem es ähnlich erging im Kongo - der bekam aber sofort 500000 und ist ohne großes Gemache in der Einheit geblieben - nur mal so am Rande.

Also an alle Betroffenen - Kopf hoch

Gruß , Gundalf

Kommentar von Gundalf | 03.03.2012

Hi an alle Betroffenen,

Gibt es denn schon Infos wann das Ganze im Bundestag beschnagelt wird ?

Antwort von Veteranenverband Bund Deutscher Veteranen

@ Gundalf:

Soll in den nächsten Wochen geschehen und bis zum Sommerpause abgeschlossen sein. Der Bundestag hat seine letzte Sitzungswoche vor dieser Pause vom 25.06. - 29. Juni 2012, bis dahin sollte also alles beschlossen sein. Wann genau 1. und 2./3. Lesung des neuen Gesetzes sein sollen steht noch nicht fest.

Wir bleiben da am Ball und werden weiter berichten. Zur Zeit informieren wir noch einmal alle Fraktionen des Bundestages über die Punkte, die aus unserer Sicht noch offen sind bzw. zu verbessern, damit die bis zur Entscheidung noch eingebaut werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BDV-Team

Kommentar von Bettina | 19.01.2012

Fraglich bleibt, trotz vieler Fortschritte, welche Möglichkeiten für die Nichtdiagnostizierten Fälle (aus der Dunkelziffer der PTBS-Fälle) im Nachhinein bestehen wird. Als quasi keine Anlaufstellen in der richtigen Weise auf das Seelenleid eingehen konnten oder die Scham und Angst zu groß waren. Die entstandenen privaten familiären Folgen, emotional wie wirtschaftlich, sind enorm!!!

Kommentar von Bernd Frriedlein | 09.01.2012

Dies ist ein Durchbruch und Verdienst des BDV, einfach nur Klasse. 01.07.1992 gibt vielen Betroffenen Luft. Jetzt noch Durchlaufzeiten bei Anträgen reduzieren und BZUR-Kameraden/Hinterbliebene einbinden, in welcher Form auch immer von der - mit Verlaub - Wirkung der "Jungen" - teilhaben zu lassen, wäre ein weiterer Schritt.

Beste Grüße, in Achtung und Respekt
Bernd Friedlein